Seit 2003 wird der 06. Februar als Gedenktag „Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung“ jährlich erinnert, um auf diese entsetzlichen Praktiken, die eine Form der Menschenrechtsverletzung sind, aufmerksam zu machen.  

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit über 200 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten und jährlich ca. 3 Millionen Mädchen gefährdet.  

Das FGM „Female Genital Mutilation“ (dt.: Genitalverstümmelung) wird in 29 Ländern Afrikas, auf der Arabischen Halbinsel und in manchen asiatischen Ländern praktiziert, welches fatale und lebenslange Folgen für die Frauen und Mädchen zufolge hat. Auch im Irak und der Autonomen Region Kurdistan werden mit ca. 8% Frauen und junge Mädchen beschnitten. Die Motive der Beschneidung ist die Sicherstellung der Jungfräulichkeit und die Unterdrückung des sexuellen Verlangens der Frauen, für eine bessere Chance auf dem Heiratsmarkt. Die spirituelle Reinheit der Frauen und jungen Mädchen und um die Ehre der Familie aufrecht zu halten, sind ebenfalls Gründe für diese grausame und lebensbedrohlichen Rituale. Auch in Deutschland sind Frauen aus den genannten Herkunftsländern Opfer der Genitalverstümmelung. Nach Schätzungen der Frauenorganisation „Terres des Femmes“ leben in Deutschland etwa 58.000 betroffene und 13.000 gefährdete Mädchen und Frauen.  

Die Definition der weiblichen Genitalverstümmelung wird laut der WHO als „jede teilweise oder totale Entfernung oder sonstige Verletzung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane aus nicht medizinischen Gründen“ beschrieben.  

Auch wenn in vielen Ländern die weibliche Genitalverstümmelung auf dem Papier längst verboten ist, werden diese Rituale weiterhin praktiziert. Von den insgesamt 29 afrikanischen Ländern haben 24 Staaten eigene Gesetze, welche FGM verbieten. Nur in Liberia, Somalia, Sierra Leone und Mali gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Der Sudan verabschiedete erst im Jahr 2020 ein neues Gesetzt gegen Frauenbeschneidung. Seit 2013 sind in Deutschland und anderen EU-Ländern die Genitalverstümmelung ein Straftatbestand (Strafbesetzbuch, § 226A).   

Die Gesetzte werden jedoch von vielen Frauenorganisationen bezweifelt, da die sogenannten Ferienbeschneidungen genutzt werden, um die jungen Mädchen in ihren Heimatländern zu beschneiden.  

So erging es auch der kurdisch-britischen Aktivisten Payzee Mahmod und ihren Schwestern, die selbst Opfer von FGM und Kinderehen geworden sind. Ihre Schwester Banaz wurde sogar Opfer von Ehrenmord. Nun versucht Payzee in England mithilfe der Frauenorganisation IKWRO, ein neues Gesetz zu verabschieden, die die Rekonstruktion des Jungfernhäutchens und das Jungfräuligkeitstesten verbietet, um somit auch die Genitalverstümmelung und gleichzeitig Kinderehen und Zwangsehen zu bekämpfen.  

Laut einer UNICEF-Studie sind die Praktiken von FGM zwar um ca. 1/3 seit den achtziger Jahren zurückgegangen, allerdings sind in Länder wie Somalia, Guinea, Ägypten und Djibouti weiterhin etwa 90% der weiblichen Bevölkerung von Genitalverstümmelung betroffen