Pressemeldung 340/2805-2024
Abschiebestopp für Jesiden in Niedersachsen

Angesichts der prekären humanitären Lage und der extremen Gefährdung der Religionsgemeinschaft der Jesiden sowohl in der Autonomen Region Kurdistan, als auch in der Stadt und Region Shingal, fordert die Kurdische Gemeinde Deutschland, dass ein sofortiger bundesweiter Abschiebestopp für kurdische Jesiden verhängt wird.

Das Jahr 2014 war gekennzeichnet durch den brutalen Genozid an der Religionsgemeinschaft der Jesiden durch den sogenannten Islamischen Staat im Nordirak. Unzählige Mitglieder jener Religionsgemeinschaft wurden qua ihrer Existenz ermordet, gefoltert, verschleppt und vergewaltigt. Seither sind infolge jener massiven Verfolgung und Vernichtungsabsichten der Islamisten zehntausende Menschen ins Ausland geflohen. In Deutschland, und insbesondere in Niedersachsen und Bremen, befindet sich die größte Diaspora dieser Religionsgemeinschaft.

Erst im Jahr 2023 wurde vom Bundestag der Völkermord an den kurdischen Jesiden durch den IS anerkannt.

Während Nordrhein-Westfalen einen sofortigen Abschiebestopp veranlasst hat, wird derzeit noch in anderen Bundesländern über den Verbleib der Jesid:innen debattiert. Auch Niedersachsen und Bremen, die Bundesländer in denen der Großteil der Anhänger:innen der Religionsgemeinschaft leben und sich eingelebt haben, stellen die Frage über das Bleiberecht für unsere Landsleute zur Disposition.

Wir appellieren an die Innenministerin von Niedersachsen, einen sofortigen Abschiebestopp für kurdische Jesiden zu verhängen. Es ist nicht vertretbar, jene Frauen, Kinder und Männer in jene Region abzuschieben, in der ihnen systematisch ihre Lebensgrundlage zerstört und entzogen wurde und die durch paramilitärische Milizen vom Irak beherrscht wird.