Pressemitteilung 292/0405-2021

Staatsministerin für Integration lenkt nach Klage und öffentlichem Druck ein.

Corona-Informationen nun auch in Kurdisch

Die Corona-Maßnahmen und Informationen der Bundesregierung wurden nun auch in die kurdische Sprache übersetzt und somit online zum ersten Mal zugänglich gemacht. Das ist erfreulich. Wenig erfreulich sind dagegen die Anstrengungen, die dieses Einlenken von Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Integration, Flüchtlinge und Integration Widmann-Mauz endlich möglich gemacht hat.

Seit mehr als einem Jahr fordert die Kurdische Gemeinde Deutschland (KGD) die Bundesregierung dazu auf, die Informationen und Maßnahmen rund um Corona in kurdischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Die KGD war sogar bereit diese Übersetzung kostenlos zu gewährleisten.

Nachdem dieses Angebot sowie wiederholte Aufforderungen mit erstaunlicher Disziplin ignoriert wurden, klagt die Kurdische Gemeinde Deutschland e.V. seit dem 3. März 2021, gegen die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Klage ist noch anhängig.

Nun hat die Staatsministerin für Integration Frau Widmann-Mauz in der gestrigen Rundmail mitgeteilt, dass die Corona-Informationen in 23 Sprachen, darunter auch in Kurdisch, abrufbar seien.

„Das begrüßen wir“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Kurdischen Gemeinde Deutschland e.V.  Mehmet Tanriverdi. Er bedauert jedoch, dass den Forderungen erst nach öffentlichem Druck und unter der Einreichung einer Klage gegen die Bundesregierung nachgekommen wurde.

Eben jene Integrationsbeauftragte Frau Widmann-Mauz weigerte sich beharrlich zuvor kurdisch in das Repertoire der mehrsprachigen Informationsmaterialien aufzunehmen. Anstelle einer Übersetzung wurde der unsensible Vorschlag unterbreitet, sich an den türkischen-, persischen- und arabischen Übersetzungen zu bedienen, da Kurd:innen nach Auffassung der Integrationsbeauftragten eine dieser drei Sprachen beherrschen müssten.

Steigende Infektionszahlen in Flüchtlingsunterkünften und unter Geflüchteten, viele davon Kurd:innen konnten die Bundesregierung nicht dazu bewegen den Zugang zu relevanten und Lebensrettenden Informationen für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zu ermöglichen. „Wie bereits bewiesen, ist die Erkrankung an Covid19 unter den Migranten, so auch unter Kurd:innen, hoch“, so Tanriverdi. Wären die Informationen früher zugänglich gemacht worden, hätte man vielleicht Menschenleben retten können.


⇒ Rûpelê Hikûmeta Alman:

TIŞTÊ KU PÊWÎST E DERBARÊ KORONAYÊ BIZANÎ

Quelle: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona/tiştê-ku-pêwîst-e-derbarê-koronayê-bizanî-1902160


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Quelle: https://www.integrationsbeauftragte.de/resource/blob/1864222/1902270/e9604bf9c06dd63c9bf232e2017d425d/corona-kurdisch-data.pdf?download=1