Pressemeldung: 321/1906-2023

Die Kurden müssen Teil der europäischen und internationalen Hilfsleistungen für Syrien sein

Vom 14. bis 15. Juni fand die internationale Geberkonferenz für Syrien statt. Bei dieser Konferenz einigten sich die teilnehmenden Staaten und internationalen Organisationen auf eine Summe von 5,6 Milliarden Euro, um etwa gegen die „zerstörerische Mischung aus Bürgerkrieg, Massenflucht, Dürrekatastrophe und Erdbeben“ und deren Folgen vorgehen zu können, so Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD).

Der Krieg in Syrien währt inzwischen seit 12 Jahren, kostete bisher eine halbe Million Menschen das Leben, 13 Millionen sind auf der Flucht. Das verheerende Erdbeben vom 6. Februar dieses Jahres hat die katastrophale Lage der Menschen noch einmal verschärft. Hauptsächlich betroffen von dem Erdbeben waren die kurdisch besiedelten Gebiete im Nordwesten Syriens, im türkisch besetzten Afrin. 

Aufgrund der türkischen Besatzung Afrins und angrenzender kurdischer Gebiete war es internationalen Hilfsorganisationen nahezu unmöglich in den betroffenen Städten und Gemeinden die notwendige Hilfe zu leisten. Die Menschen vor Ort waren und sind noch immer sich selbst überlassen. Es muss daher sichergestellt werden, dass die zugesagten Hilfsgelder auch diese Regionen erreichen und den Opfern der Katastrophe vom 6. Februar zugutekommen.

Die Kurdische Gemeinde Deutschland begrüßt den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland, die das Hilfspaket mit 1,05 Milliarden Euro unterstützt. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Gelder nicht über das Regime in Damaskus, abgewickelt werden. Das sich die Bundesentwicklungsministerin bereits entsprechend äußerte und sich des Problems bewusst ist, nehmen wir anerkennend zur Kenntnis.

Das Problem liegt aber nicht ausschließlich in Damaskus. Die beschriebene Situation Afrins und den Nachbarregionen ist vorrangig der türkischen Regierung und ihren islamistischen Verbündeten von Hayat Tahrir al Sham (HTS) anzulasten. Entsprechend muss dafür sorgegetragen werden, dass auch in diesem Falle die Gelder ihren eigentlichen Zweck, die Unterstützung der von Bürgerkrieg und Erdbeben gebeutelten Menschen, erfüllen. Hierfür muss die Kooperation mit verlässlichen, unabhängigen Partnern vor Ort sichergestellt werden.

„Darüber hinaus“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende Mehmet Tanriverdi, „sollte unbedingt die Bundesregierung ihre Blockadehaltung gegenüber der kurdischen Autonomen Selbstverwaltung im Nordosten Syriens aufgeben. Ebenso muss die indirekte Unterstützung der islamistischen Gruppen in der Stadt und der Region Idlib mit internationalen Geldern unter deutscher Beteiligung ein Ende finden“. Nur durch eine Kooperation mit den Kurd:innen in Syrien kann sichergestellt werden, dass auch die mehrheitlich von ihnen bewohnten Gebiete und alle in ihnen lebenden Menschen von humanitärer Hilfe profitieren.