Pressemeldung 366/1203-2026

Kurdische Gemeinde Deutschland fordert lückenlose Aufklärung nach mutmaßlicher Vergewaltigung in Neuköllner Jugendeinrichtung

Die Vorwürfe rund um einen mutmaßlichen schweren Übergriff auf eine kurdische Jugendliche in einer Jugendeinrichtung im Berliner Bezirk Neukölln sind erschütternd. Nach den bisherigen Berichten soll das Mädchen zunächst von mehreren Jugendlichen sexuell belästigt und schließlich von einem von ihnen vergewaltigt worden sein.

Besonders gravierend sind zudem die Vorwürfe, dass Mitarbeiter der Einrichtung anschließend eher die Täter geschützt haben sollen als das Opfer.

Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, wäre dies ein schwerwiegendes Versagen einer Einrichtung, die eigentlich dem Schutz junger Menschen dienen soll. Bei der betroffenen Einrichtung handelt es sich um eine Jugendeinrichtung in Berlin-Neukölln. Die Fachaufsicht über das zuständige Jugendamt liegt beim Bezirk Neukölln.

Ali Ertan Toprak, Bundesvorsitzender der Kurdischen Gemeinde Deutschland, erklärt:

„Wenn sich bestätigt, dass Mitarbeiter einer Jugendeinrichtung eher darum bemüht waren, die Täter zu schützen als das Opfer, dann wäre das ein erschütternder Skandal.“ „Antirassismus darf niemals dazu führen, dass schwere Straftaten relativiert oder verschwiegen werden. Wer aus ideologischen Gründen wegschaut, lässt Opfer allein.“

Ferner betont Toprak: „Der Rechtsstaat darf nicht selektiv sein. Es darf keinen Unterschied machen, wer Täter und wer Opfer ist – entscheidend ist allein, dass eine schwere Straftat konsequent aufgeklärt wird.“ In dieser Angelegenheit darf es keine ideologischen Scheuklappen geben. Es geht nicht um Herkunft oder politische Narrative – es geht um die konsequente Aufklärung eines schweren Verbrechens und den Schutz des Opfers.

Die Kurdische Gemeinde Deutschland erwartet daher von den politischen Verantwortlichen eine umfassende, transparente und lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, müssen auch personelle Konsequenzen für die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und der Einrichtung geprüft werden.

Opferschutz muss immer an erster Stelle stehen. Vertrauen in staatliche Einrichtungen entsteht nur durch Transparenz, Verantwortung und klare Konsequenzen.