Pressemitteilung: 280/1811-2020
Auch in Deutschland diskriminiert: Informationen zum Coronavirus in 20 Sprachen – erneut ohne Kurdisch
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat die Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Flüchtlinge Frau Widmann-Mauz in diesem Jahr mehrfach Informationen in 20 Sprachen zum Coronavirus veröffentlicht. Auch die Corona Warn-App wurde in eine Vielzahl von Sprachen übersetzt. In beiden Fällen fehlte die Übersetzung ins Kurdische – so auch in der neuesten Aktualisierung der Website (17.11.2020). https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
Die Kurdische Gemeinde Deutschland (KGD) hatte die Integrationsbeauftragte sowie weitere Institutionen wiederholt auf diesen Umstand hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf angemeldet – damit auch die 1,5 Millionen Kurd*innen in Deutschland einen gleichberechtigten Zugang zu potentiell lebenswichtigen Informationen haben. Bislang ohne Erfolg.
„Wir werten diese erneute Missachtung unseres demokratischen Anliegens als bewusste Auslassung der kurdischen Sprache, die mit fadenscheinigen Gründen marginalisiert wird. Dieses Vorgehen der Beauftragten der Bundesregierung gegenüber Kurd*innen ist hochgradig diskriminierend“, sagt Mehmet Tanriverdi, stellvertretender Vorsitzender der Kurdischen Gemeinde Deutschland.
Die Bürger*innen kurdischer Herkunft in Deutschland möchten wie ihre ebenfalls eingewanderten Mitbürger*innen gleichbehandelt und in ihrer Muttersprache informiert werden – ihnen dieses Recht gerade bei einer so wichtigen Thematik vorzuenthalten, entbehrt jeglicher demokratischen Gleichberechtigung, aber auch Zahlenlogik – denn immerhin handelt es sich bei den Kurd*innen um eine der größten Einwanderungsgruppen.
„Als der bedeutendste Dachverband der deutsch-kurdischen Community engagieren wir uns seit vielen Jahrzehnten für die Anerkennung einer kurdischen Identität in Deutschland – und beteiligen uns auf den höchsten Ebenen am integrationspolitischen Dialog“, so Tanriverdi. „Unter den derzeitigen Umständen können wir nicht davon sprechen, ihn auf Augenhöhe zu führen. Die kurdische Community auszuschließen, zeigt, dass wir noch einen weiten Weg durch die Institutionen zu gehen haben.“
Nachdem verschiedene Dialogversuche gescheitert sind, erwägt die Kurdische Gemeinde nun vor das Berliner Verwaltungsgericht zu ziehen. Denn dass es sich bei der Auslassung der kurdischen Sprache um eine institutionelle Diskriminierung handelt, hat ein von der KGD in Auftrag gegebenes Gutachten inzwischen bestätigt. „Ferner behalten wir uns vor, bei den zukünftigen Integrationsgipfeln, -austausch sowie -dialog der Beauftragten derBundesregierung fern zu bleiben“, so Tanriverdi.