102 Jahre Vertrag von Lausanne

Am 24. Juli 1923 wurde in Lausanne ein Vertrag unterzeichnet, der die kurdische Nation politisch ignorierte und ihr historisches Territorium der türkischen Republik zuschrieb. Obwohl die Türkei gegenüber den Siegermächten zugesichert hatte, die Rechte der Kurd:innen anzuerkennen, wurde dieses Versprechen nie umgesetzt. Das völkerrechtlich anerkannte Selbstbestimmungsrecht der Kurd:innen blieb unberücksichtigt.

Stattdessen etablierte die Türkei einen homogenisierten Nationalstaat, der die Existenz und Rechte der Kurd:innen systematisch negierte und eine Politik der Repression und Assimilation einführte, deren Auswirkungen bis heute spürbar sind.

Die Kurdische Gemeinde Deutschland weist in diesem Zusammenhang auf die Klage der Konföderation Diakurd hin. Diakurd hat eine Individualbeschwerde gegen den türkischen Staat beim UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht und macht dabei Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte geltend, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Selbstbestimmung, den Schutz nationaler Minderheiten und die politische Partizipation. Ein positives Urteil könnte wegweisend für die Anerkennung kurdischer Rechte sein.

Diakurd sieht sich im Zuge ihres juristischen Engagements massiven Angriffen und Einschüchterungen durch türkische Medien ausgesetzt. Die Kurdische Gemeinde Deutschland ruft die Öffentlichkeit dazu auf, Diakurd in diesem bedeutenden Prozess zu unterstützen und die politischen Forderungen der Kurd:innen gemeinsam zu stärken.