Pressemeldung 357/0611-2025

Kurdische Gemeinde Deutschland stellt Strafanzeige gegen Dschihadistenführer Ahmed Al-Sharaa („Abu Muhammad al-Jolani“) wegen Völkermordes und schwerster Kriegsverbrechen

Die Kurdische Gemeinde Deutschland e. V. (KGD) hat beim Bundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen Ahmed Al-Shara – bekannt als „Abu Muhammad al-Jolani“ – eingereicht. Ihm werden Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie die Bildung und Führung terroristischer Vereinigungen vorgeworfen.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende, Mehmet Tanriverdi, reichte die Anzeige im Namen der KGD und zahlreicher Betroffener ein, die Angehörige durch die Verbrechen dschihadistischer Milizen verloren haben.

„Al-Jolani trägt Mitverantwortung für den Völkermord an den jesidischen Kurdinnen und Kurden im Jahr 2014 sowie für fortgesetzte, systematische Gewalttaten gegen Minderheiten in Syrien und im Irak“, erklärte Tanriverdi. „Deutschland hat mit dem Weltrechtsprinzip die Möglichkeit – und die Pflicht – solche Täter strafrechtlich zu verfolgen, unabhängig davon, wo die Verbrechen begangen wurden.“

Nach Erkenntnissen internationaler Organisationen und UN-Berichten war Al-Jolani eine zentrale Führungsperson des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS), als dieser am 3. und 4. August 2014 den Völkermord an den Jesiden in Shingal verübte. Tausende wurden verschleppt, versklavt, gefoltert, vergewaltigt oder ermordet. Deutsche Gerichte haben diese Taten bereits in mehreren Verfahren als Völkermord eingestuft (u. a. OLG Frankfurt 2021, OLG Koblenz 2022, OLG München 2024).

Nach seiner Abspaltung vom IS übernahm Al-Jolani die Führung von Hay’at Tahrir al Sham (HTS) und anderen Gruppierungen. Unter seiner Leitung werden weitere schwere Menschenrechtsverbrechen dokumentiert, darunter Vertreibung und Enteignung der kurdischen Bevölkerung in Afrin, Gewaltakte gegen alawitische Zivilisten im März 2025 und Massaker an der drusischen Bevölkerung im Süden Syriens im Sommer 2025.

Die offizielle Einladung von Bundeskanzler Friedrich Merz an Al-Shara nach Deutschland wirft aus Sicht der KGD erhebliche Bedenken auf: Wie kann Deutschland zugleich Strafverfolgung einleiten und einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher einen Aufenthalt ermöglichen?

Die Kurdische Gemeinde Deutschland hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach dem Völkerstrafgesetzbuch beantragt, die strafrechtliche Prüfung der Verantwortung Al-Jolanis sowie die Aktivierung eines internationalen Haftbefehls im Falle einer Einreise nach Deutschland.

Solange Täter wie Al-Jolani sich straflos fühlen, bleibt das Leid der Opfer ungesühnt. Wir erwarten von der Bundesanwaltschaft ein klares Signal: Völkermord darf niemals folgenlos bleiben. Egal, wo er begangen wurde.

Für die Überlebenden des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden ist dieser Schritt ein Akt der Gerechtigkeit. Viele warten seit über zehn Jahren darauf, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Deutschland darf nicht nur dann handeln, wenn Täter nach Europa kommen. Wer den Völkermord an den Jesiden mitverantwortet, wer kurdische, alawitische und drusische Zivilisten ethnisch vertreibt, kann nicht gleichzeitig ungestört als politischer Akteur hofiert werden.