Pressemitteilung: 221/0402-2019
Die internationale Justiz in der Pflicht: IS-Kämpfer gehören vor Gericht
Derzeit befinden sich mehr als 800 IS-Kämpfer aus rund 50 Ländern in kurdischer Haft in Nord-Syrien, darunter auch etwa 60 deutsche IS-Anhänger.
„Schon seit Langem drängen die Kurden die europäischen Regierungen dazu, bei der juristischen Verfolgung von IS-Kämpfern mehr Verantwortung zu übernehmen“, meint Mehmet Tanriverdi, stellv. Vorsitzender der Kurdischen Gemeinde: „Obwohl gegen viele Kämpfer internationale Haftbefehle vorliegen, übernimmt aktuell kaum ein Staat für sie die juristische Verantwortung.“
Anders als die französische Regierung, die letzte Woche beschlossen hat, mehr als 100 Staatsangehörige aus kurdischer Haft nach Frankreich zu holen und vor Gericht zu stellen, verfolgt die Bundesregierung bisher keine klare Linie, was mit deutschen IS-Kämpfern geschehen soll.
„In einer instabilen Region wie Nord-Syrien dürfen die europäischen Staaten die Kurden bei der Sicherheitsverwahrung hochgefährlicher Terroristen nicht allein lassen. Wir müssen gemeinsam nach Lösungen suchen – nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen für Europa“, so Tanriverdi weiter.
„Ergeben sich vor Ort Anhaltspunkte für ein Verbrechen gegen das Völkerrecht, so sollte aus unserer Sicht Deutschland auch bereit sein, ein derartiges Verfahren zu eröffnen. Alles andere wäre beschämend gegenüber den Opfern des IS, die auch in Deutschland Zuflucht gefunden haben.“
Die IS-Kämpfer müssen für ihre Taten vor Gericht gestellt und zur Rechenschaft gezogen werden – sei es vor dem internationalen Strafgerichtshof Den Haag, in Syrien oder in den Heimatländern der internationalen Kämpfer.