Pressemeldung 344-2407-2024

Kurdische Gemeinde Deutschland begrüßt das Verbot des IZH

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) bundesweit verbieten lassen. Neben dem IZH, fanden am frühen Mittwochmorgen in 52 weiteren Objekten umfangreiche Durchsuchungen in acht Bundesländern statt. Berichten zufolge, sollen allein in Hamburg rund 30 Objekte durchsucht worden sein, die dem IZH und dessen Teilorganisationen zugeordnet werden. Das Bundesinnenministerium gab bekannt, dass das Vermögen des IZH und seiner Teilorganisationen beschlagnahmt werde und somit nun unter der Verwaltung das Bundes stehe.

Die Kurdische Gemeinde Deutschland begrüßt ausdrücklich das entschlossene Vorgehen der Bundesinnenministerin gegen die islamistische Einflussnahme durch das iranische Mullah-Regime in Deutschland. Das Verbot stellt einen bedeutenden Schritt für die Bekämpfung des islamischen Extremismus dar. Das vom Iran finanzierte IZH und deren Teilorganisationen waren Brutstätten von radikal-islamistischen Ideologien, die diametral zu unseren Werten der Demokratie, Freiheit und Gleichheit stehen.

Jahrelang hat sich die Kurdische Gemeinde Deutschland bereits aktiv für ein Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg eingesetzt. Der Iran leistet finanzielle und militärische Unterstützung für die islamistische und antisemitische Hamas und die Hisbollah. Spätestens seit der „Jin, Jiyan, Azadî“-Protestbewegung hat das Regime der Weltöffentlichkeit eindrücklich vor Augen geführt, zu welchen brutalen Maßnahmen es sogar gegen seine eigene Bevölkerung, und insbesondere gegen Kurdinnen und Kurden sowie Oppositionellen, greifen kann.

Ali Ertan Toprak, Bundesvorsitzender der Kurdischen Gemeinde Deutschland, welcher in der Vergangenheit bereits eine Strafanzeige gegen die Führung des IZH gestellt hatte, ist über das Verbot erleichtert und fordert zugleich: „Das Bundesinnenministerium hat am heutigen Tag ein deutliches Signal der Extremismusbekämpfung gesendet. Ein konsequentes Handeln gegen jeden Extremismus muss jedoch auch ein Verbot der Grauen Wölfe beinhalten. Die ultranationalistische Bewegung stellt eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland dar und darf keinen Platz in unserer freien Gesellschaft haben.“