
Pressemeldung 370/2810-2026
Türkei hindert Kurdinnen und Kurden an der Rückreise nach Deutschland: KGD fordert Bundesregierung zum Handeln auf
Die Kurdische Gemeinde Deutschland (KGD) beobachtet mit großer Sorge die zunehmenden Berichte über Kurdinnen und Kurden aus Deutschland oder anderen europäischen Staaten, die nach einem Urlaubsaufenthalt oder Familienbesuch in der Türkei an ihrer Rückreise gehindert werden.
In den vergangenen Wochen haben sich entsprechende Meldungen gehäuft. Betroffen sind auch Mitglieder der KGD. Gegen zahlreiche Betroffene werden offenbar Ausreisesperren verhängt und Ermittlungsverfahren wegen angeblicher „Terrorpropaganda“ eingeleitet.
Besonders alarmierend sind Berichte, wonach von Betroffenen Geldbeträge von teilweise bis zu 10.000 Euro verlangt werden sollen, um die Ausreisesperren aufzuheben. Diese Vorwürfe müssen dringend und unabhängig untersucht werden.
Seit Jahren systematische Einschüchterung und Kriminalisierung
Neu ist diese Entwicklung nicht. Seit mindestens zehn Jahren werden immer wieder Menschen aus Deutschland, insbesondere Kurdinnen und Kurden, bei der Ein- oder Ausreise in die Türkei mit Verhören, Festnahmen, Strafverfahren und Reisebeschränkungen konfrontiert.
Als Begründung dienen häufig Vorwürfe wie „Präsidentenbeleidigung“, „Terrorpropaganda“ oder vermeintliche Verbindungen zu verbotenen Organisationen, meist im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die türkische Regierung, Beiträgen in sozialen Medien oder der Teilnahme an politischen Veranstaltungen in Deutschland.
Aus Sicht der KGD entsteht dadurch ein Klima der Einschüchterung, das weit über die Grenzen der Türkei hinausreicht und Menschen davon abhalten soll, ihre demokratischen Grundrechte wahrzunehmen.
„Es darf nicht sein, dass Menschen, die in Deutschland von ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen, bei einem späteren Besuch in der Türkei dafür kriminalisiert werden“, so Mehmet Tanriverdi, stellvertretender Bundesvorsitzender der KGD.
KGD fordert diplomatische Konsequenzen
Die KGD fordert die Bundesregierung und insbesondere Bundesaußenminister Johann Wadephul auf, unverzüglich diplomatisch tätig zu werden. Konkret fordert die KGD:
- Einbestellung des türkischen Botschafters in das Auswärtige Amt, um eine Erklärung zu den aktuellen Vorfällen zu verlangen.
- Diplomatische Unterstützung für die Betroffenen, insbesondere für deutsche Staatsangehörige und Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, unter Berücksichtigung der jeweiligen konsularischen Möglichkeiten.
- Aufklärung der Berichte über Geldforderungen, die im Zusammenhang mit der Aufhebung von Ausreisesperren stehen sollen.
- Ein Ende der politisch motivierten Kriminalisierung von Menschen, die in Deutschland ihre demokratischen Grundrechte wahrnehmen.
- Eine deutliche Positionierung der Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung gegen willkürliche Festnahmen, Ausreisesperren und die grenzüberschreitende Einschüchterung politisch Andersdenkender.
Die Bundesregierung darf diese Entwicklung nicht als rein innerstaatliche Angelegenheit der Türkei betrachten. Wenn Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, wegen ihrer politischen Meinungsäußerungen unter Druck gesetzt und an ihrer Rückkehr gehindert werden, betrifft dies auch die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar. Die KGD erwartet daher von der Bundesregierung, dass sie den Schutz der Betroffenen zu einem ernsthaften Thema in den deutsch-türkischen Beziehungen macht.
Politische Meinungsfreiheit, unter anderem die Freiheit, die türkische Regierung und Präsident Erdoğan in Deutschland zu kritisieren, darf nicht mit dem Risiko einer Festnahme oder Ausreisesperre bei einem Familienbesuch in der Türkei verbunden sein.
Die KGD erklärt sich solidarisch mit allen Betroffenen und ihren Familien und fordert die unverzügliche Aufklärung der bekannt gewordenen Fälle.