Pressemitteilung 194/11072018

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Urteil im NSU-Prozess: Die politische Aufarbeitung ist noch lange nicht zu Ende

Nach rund fünf Jahren endete heute der NSU-Prozess in München mit einer juristischen Verurteilung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft.

KGD-Bundesvorsitzender Ali Ertan Toprak zeigt sich erleichtert angesichts dieses Urteils: „Zunächst möchte ich mich vor den Opfern und ihren Angehörigen verneigen. Auch ihren Anwälten, die diesen schwierigen Prozess bis zum Ende begleitet haben, gilt meine Hochachtung. Ich bin erleichtert, dass juristisch die einzig richtige Entscheidung gefallen ist.“

Eine wirklich lückenlose Aufklärung des NSU-Komplexes steht jedoch noch aus: Denn es gäbe weiterhin viele offene Fragen und Ungereimtheiten, die der Aufklärung bedürften, so Toprak weiter: „Ich möchte Frau Merkel an ihr Wort erinnern, die Verbrechen vollständig aufzuklären.“ So müssten vor allem die Hintermänner, die Netzwerkstrukturen, die hinter der Mordserie stehen, aufgedeckt werden. Auch die Rolle der Bundes- und Landesverfassungsschutz-Behörden konnte nicht restlos geklärt werden.

Gerade dass Teile des Staates einer Aufklärung entgegengearbeitet hätten, hinterlässt nicht nur bei den Angehörigen einen bitteren Nachgeschmack: „Bei vielen Menschen mit Migrationsgeschichte nistet sich das Gefühl, dass in diesem Zusammenhang in den vergangenen fünf Jahren nicht viel getan wurde. Das Vertrauen in den Staat leidet darunter.“

Aus gesellschaftspolitischer Sicht ist deshalb die komplette Aufklärung des Rechten Terrors längst nicht zu Ende. Der strafrechtliche Prozess ist beendet, ein gesellschaftlicher hat gerade erst begonnen. Der NSU-Prozess sollte allen Menschen in Deutschland eine Mahnung dazu sein, stets ein waches Bewusstsein gegenüber Intoleranz, Ausgrenzung und Menschenverachtung zu bewahren.