Pressemitteilung 300/3011-2021

Urteilsverkündung gegen IS-Anhänger:
Kurdische Gemeinde begrüßt als Prozessbeobachter das Urteil gegen Taha Al-J.

Im Prozess um den Tod der fünfjährigen Ranja im Irak wurde heute vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das Urteil gesprochen.

Den Forderungen der Bundesanwaltschaft, auf eine lebenslange Haftstrafe für Taha Al-J. und Schmerzensgeldzahlungen an die überlebende Mutter, wurde entsprochen.

Dem Angeklagten Taha Al-J., war unter anderem eine Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung «Islamischer Staat» (IS), Völkermord, Menschenhandel und Kriegsverbrechen vorgeworfen worden. Er wurde in allen Punkten für schuldig gesprochen.

Im Fokus des Prozesses stand der Tod eines fünfjährigen ezidischen Mädchens namens Ranja.

Zusammen mit seiner deutschen Ehefrau Jennifer W. hatte Taha Al-J. Ranja und ihre Mutter 2015 auf einem „Sklavenmarkt“ des IS gekauft, versklavt und misshandelt. Im Zuge einer Bestrafungsmaßnahme, hatte der Angeklagte die kleine Ranja im Hof angekettet und der schonungslosen Hitze ausgesetzt. Ranja starb vor den Augen ihrer Mutter an den Folgen der Misshandlungen.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Kurdischen Gemeinde Deutschland, Mehmet Tanriverdi, begrüßt das Urteil.  Mit dem Urteil des OLG wird auch die vorzeitige Entlassung von Taha Al-J. ausgeschlossen. Angesichts der Schwere der Tat wäre eine Haftentlassung für die Kurdische Gemeinde Deutschland nicht vorstellbar gewesen.

Tanriverdi hatte bereits an der Auftaktverhandlung im Jahr 2020 als Prozessbeobachter teilgenommen und war erschüttert über die Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber seinen Taten.

Tanriverdi: „Das völlige Fehlen von Reue angesichts des Todes und der Verzweiflung stehen charakteristisch für die menschenverachtende Ideologie des Islamischen Staates. Das Urteil des heutigen Tages ist als ein Zeichen gegen den Terror und seiner Anhänger: innen zu verstehen. Der Handel mit Menschen, rohe Gewalt, Misshandlung und vorsätzliche Tötung müssen im 21. Jahrhundert angemessen bestraft werden.“

Weltweit erstes Urteil zum Völkermord an Ezid:innen

Das heutige Urteil bestraft auch weltweit zum ersten Mal den Völkermord an kurdischen Ezid:innen. Die Kurdische Gemeinde Deutschland sieht darin einen wichtigen Schritt hin zur Anerkennung des Genozids, dass durch Anhänger:innen des Islamischen Staats an die Glaubensgemeinschaft der Ezid:innen verübt wurde.

Die Ehefrau Jennifer W. wurde im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Ihr wurde die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Sklavenhaltung mit Todesfolge und Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassung vorgeworfen. Die Misshandlungen die Ranja und ihre Mutter erfahren mussten und schließlich auch den Tod des wehrlosen Kindes, hatte sie tatenlos beobachtet und mit einer erschreckenden Gleichgültigkeit hingenommen.