Wir fordern: Haftbefehl statt roter Teppich

Für den 19. Januar 2026 ist der Besuch des Dschihadistenführers Ahmed Al Sharaa in Deutschland angekündigt Die Kurdische Gemeinde Deutschland hat bereits im November 2025 Strafanzeige gegen ihn gestellt. Der Vorwurf lautet auf Völkermord und schwere Kriegsverbrechen. Die jüngsten Ereignisse in Aleppo unterstreichen die Dringlichkeit.

Die aktuellen Ereignisse in Aleppo verschärfen die Lage. Jihadistische Milizen der sogenannten Syrischen Armee haben kurdische Zivilistinnen und Zivilisten ermordet. Etwa 150.000 Kurdinnen und Kurden wurden gewaltsam vertrieben.

Der von Al Sharaa beanspruchte Titel eines Übergangspräsidenten besitzt keinerlei demokratische oder völkerrechtliche Grundlage. Er wurde nicht gewählt. Seine politische Macht beruht auf bewaffneten jihadistischen Strukturen.

Politische Immunität durch nachträgliche Anerkennung als Staatspräsident, erst recht ohne demokratische Legitimation, darf nicht vor Strafverfolgung schützen.