Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Entstanden aus den Trümmern des zweiten Weltkriegs, sollte die Erklärung die Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben für die gesamte Menschheit schaffen. 

Doch werden ihre Inhalte bis dato nicht von allen Ländern gleichermaßen umgesetzt oder gar geteilt – auch deshalb, weil es um eine Erklärung und kein Abkommen geht. Während einige Staaten die Vorschriften in ihre Verfassungen eingebettet und damit rechtlich bindend gemacht haben, halten andere die Erklärung für eine bloße Stellungnahme ohne rechtliche Folgen, oder sie lehnen sie gar ab. In den Achtzigerjahren wandten sich außerdem einige Länder trotz ihrer ursprünglichen Unterzeichnung von der Erklärung ab und beschlossen die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam, die nur Menschenrechte anerkennt, die im Einklang mit der Scharia sind. 

Dass Menschenrechte durchaus religiösen Geboten untergeordnet werden, bedeutet bis heute für das Leben zahlreicher Menschen gravierende Einschränkungen, wie die aktuellen Ereignisse im Iran zeigen. 

Der Schrei nach Freiheit, „Azadî“ wird Tag für Tag immer lauter. Anders als oft dargestellt ist „Jin, Jiyan, Azadî“ nicht nur ein Schrei nach Frauenrechten, sondern nach universellen Menschenrechten. Es geht dabei um alldiejenigen, die in dem Land Opfer von Willkür und Gewalt sind und unter Perspektivlosigkeit leiden. Dazu zählen Frauen und junge Menschen, aber insbesondere auch Angehörige von Minderheiten wie Kurd:innen oder Balutsch:innen. 

Wir, die Kurdische Gemeinde Deutschland, möchten anlässlich des heutigen Gedenktages unsere Solidarität mit denjenigen ausdrücken, die für ihre Rechte unermüdlich auf die Straße gehen. Damit Menschenrechte universell gelten, fordern wir die internationale Gemeinschaft dazu auf, nicht bloß zu erinnern, sondern für das Einhalten der allgemeinen Menschenrechte weltweit einzustehen.