Pressemitteilung: 230/2205-2019
Wir gratulieren!
70. Jahrestag des Grundgesetzes
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet. Als „Provisorium“ formuliert, war das Grundgesetz (GG) ursprünglich für die Zeit der Teilung in Ost und West gedacht – doch nun gilt das GG schon 70 Jahre. Keine deutsche Verfassung galt ähnlich lang, und auch nur wenige ausländische sind älter.
Als klarer Gegenentwurf zum Gesellschaftsbild der Nationalsozialisten garantierte das GG erstmals umfassend Bürgerrechte – allen voran die Garantie der Menschenwürde, das Recht auf geschlechtliche Gleichberechtigung und soziale Teilhabe, das Recht auf faire Gerichtsverfahren sowie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
„Auch heute, in Zeiten, in denen Demokratien weltweit bedroht sind, steht das GG für politische Stabilität und einen offenen gesellschaftlichen Diskurs“, meint Cahit Basar, Generalsekretär der Kurdischen Gemeinde Deutschland.
„Wir Kurd*innen wissen aufgrund unserer Erfahrungen mit Marginalisierung und Verfolgung, um den Wert von Demokratie, Freiheit und Gleichberechtigung. Wir setzen uns daher vehement für Erhalt und die Anwendung der demokratischen Werte ein, wie sie im GG formuliert sind“, so Basar weiter.
Jeder einzelne der 146 Artikel im GG sei ein hoher Anspruch. „Seine Wirkung lässt sich nicht auf dem Papier erzielen: Um seine Anforderungen zu erfüllen, bedarf es neben seinem Schutz durch das Bundesverfassungsgericht vor allem der Bereitschaft unserer Gesellschaft, seine Einhaltung aktiv einzufordern und unsere Werte zu verteidigen.“