Pressemitteilung 209/2610-2018
Deutsche Geisel Patrick Kraicker ohne Beweise zu hoher Haftstrafe verurteilt
Kurdische Gemeinde Deutschland: “Das Urteil ist erschütternd und demütigend”
Ein türkisches Gericht hat den Deutschen Patrick Kraicker ohne eine belastbare Beweislage zu einer hohen Haftstrafe von 6 Jahren und drei Monaten verurteilt.
Dem 29 jährigen Gießener wird vorgeworfen, sich der in Syrien aktiven Kurdenmiliz YPG anschließen zu wollen.
Der einzige Beweis für diesen Vorwurf ist, dass Kraicker während seines Wanderurlaubs im kurdischen Grenzgebiet aufgegriffen wurde und allein sein Aufenthalt dort ihn bereits zu einer verdächtigen Person machte.
Der junge Mann war weder in den sozialen Medien, noch in Deutschland politisch aktiv, noch war er pro-kurdisch, noch war er jemals in Syrien und dem Irak wie behauptet wurde oder in der Bundeswehr und bekundete vergeblich seine Unschuld.
Der stellvertretende Bundesvorsitzender der Kurdischen Gemeinde Deutschland, Mehmet Tanriverdi: “Offensichtlich reicht allein der Aufenthalt in den kurdischen Gebieten, um als Terrorunterstützer verhaftet und verurteilt zu werden.”
Der Richterspruch offenbart die Willkür der Justiz in der Türkei und verdeutlicht, dass das türkische Regime die Absicht hat, mittelfristig noch weiterhin auf ausländische Geiseln zurückzugreifen, um mit ihnen als Tauschpfand vor allem europäische Staaten gefügig zu machen. Auch in diesem Fall wird deutlich, dass die deutsche Außenpolitik nicht in der Lage ist seine Bürger vor dem Unrechtsregime in der Türkei zu schützen.
Tanriverdi: „Das Urteil ist nicht nur erschütternd, sondern zugleich demütigend da zeitgleich zum Prozess Wirtschaftsminister Altmaier mit deutschen Managern in Ankara Milliardenverträge unterschreibt.”