Pressemitteilung: 237/2907-2019

Die in Deutschland lebenden Täter von Sivas gehören auf die Anklagebank!

Vor 25 Jahren, am 2. Juli 1993, verübten mehrere Tausend fanatische Muslime in Sivas, auf einem alevitischen Kulturfestival ein Pogrom, das sich tief in das Gedächtnis der Alevit*innen eingegraben hat. Nachdem der Mob das Hotel in Brand gesetzt hatte, in dem die alevitischen Künstler*innen (Kurden und Türken) untergebracht waren, starben 35 Opfer qualvoll in den Flammen.

Die Täter blieben bis heute straflos. Da die gegen einige der Täter eingeleiteten Strafverfahren so sehr verzögert wurden, dass die Taten nach türkischem Recht verjährten und anderen Angeklagten die Flucht ins europäische Ausland – auch nach Deutschland gelang, wo sie Asyl erhielten und sich trotz internationaler Haftbefehle eine Existenz aufbauen konnten.

Nun kommt erneut Bewegung in die Sache: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags stellte auf eine Anfrage der Partei Die Linke fest, dass es wohl doch möglich sei, die Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit auszuliefern oder die in der Türkei verhängte Strafen, mit Bezug auf das Weltrechtsprinzip, auch in Deutschland zu vollstrecken. Bislang hatte die Bundesregierung dies abgelehnt.

„Der Umstand, dass die Täter hierzulande unbehelligt leben konnten, ist für uns seit Jahrzehnten unerträglich. Das Sivas-Massaker ist eine offene Wunde für die Alevit*innen“, so Ali Ertan Toprak, Bundesvorsitzender der Kurdischen Gemeinde Deutschland. „Seit Jahren setzen wir uns für eine Aufarbeitung des Pogroms ein. Zur Anerkennung der Leiden der Opfer gehört auch eine konsequente Strafverfolgung der Täter. Dieser bietet sich nun eine neue Chance.“  

Nun, da sich die Chance böte, die Fälle erneut aufzurollen, „erwarten wir von der deutschen Justiz ein verantwortungsvolles und konsequentes Vorgehen. Alles andere wäre eine Verhöhnung der Opfer und Bagatellisierung der Tat“, so Ali Ertan Toprak.