Geplantes Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Schon seit einiger Zeit wird der Ruf nach einer Entlastung des Asylsystems durch den Ausbau von legalen & gesteuerten Zuwanderungsmöglichkeiten laut. Hierzu wird ein Referentenentwurf zu einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 26. November 2018 aktuell stark diskutiert.
Ein entscheidendes Ziel dieses Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll die nachhaltige inländische Fachkräftesicherung sein sowie die Vereinfachung und Verbesserung von Einwanderungsreglungen.
Insbesondere im Gesundheitswesen gilt es in Deutschland im „Kampf um die Fachkräfte“ in Zukunft auch international wettbewerbsfähig zu bleiben. Der aktuelle Entwurf wird diesen Ansprüchen nur bedingt gerecht.
Mit dem §16d führt das neue Gesetz die Regelung ein, dass Fachkräfte zukünftig zum Zweck der Arbeitssuche oder Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifizierungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Diese zentrale Veränderung vereinfacht maßgeblich die Bedingungen für die Zuwanderer sowie für die Arbeitsfähigkeit des Projektes „Triple Win“ der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zur Gewinnung von Pflegefachkräften.
Besonders kritisch werden jedoch die Ausweitungen der Arbeitsverbote und die Einführung einer „Beschäftigungsduldung“ diskutiert. Dies hat eine Reihe von Hindernissen und Verschlechterungen für geduldete Geflüchtete als Folge. Damit wird dieser Gesetzesentwurf leider dem angekündigten Anspruch nicht gerecht, inländische Potentiale zu stärken und die Arbeitsmarktintegration von bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten zu verbessern.
Andererseits wurde auch Kritik laut, insbesondere innerhalb der CDU, dass dieses Gesetz Schleusern die Möglichkeit gibt, Menschen eine illegale Einreise nach Deutschland zu ermöglichen um sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen.
Der Entwurf soll am Mittwoch den 19.Dezember 2018, noch vor Weihnachten, im Kabinett behandelt werden. Die Herausforderung besteht darin, ein Gesetz zu verabschieden, welches zum einen der Nachfrage der Wirtschaft nach qualifizierten Fachkräften gerecht wird um zum anderen aber auch eine langfristige Entlastung des Sozial- und Asylsystems ermöglicht.
Nichtsdestotrotz dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass eine nachhaltige Integrationspolitik nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen bedeutet, sondern auch Wertevermittlung, Teilhabe, Gleichberechtigung und Schaffung von nachhaltigen und zumutbaren Lebensbedingungen.