Völkermord an den Êzîd:innen in Shingal

Der 3. August markiert den Beginn eines der grausamsten Verbrechen des 21. Jahrhunderts: Der Völkermord an der religiösen Minderheit der kurdischen Êzîd:innen in Shingal (Südkurdistan/Nordirak). Tausende von Menschen wurden vom sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) gefangen genommen, gefoltert und getötet. Wiederum tausende êzîdische Frauen und Mädchen wurden versklavt, vergewaltigt und verkauft. Noch immer werden schätzungsweise mehrere tausend Frauen und Kinder vermisst.

Am 19. Januar dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag sich der Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe angeschlossen und den Genozid an den êzîdischen Kurd:innen durch den Islamischen Staat offiziell als solchen anerkannt. Die Kurdische Gemeinde Deutschland begrüßt ausdrücklich die Entscheidung, den Genozid an der êzîdischen Glaubensgemeinschaft anzuerkennen und sich hierdurch in eine Reihe mit den Vereinten Nationen und dem Europaparlament zu stellen. Deutschland hat eine Vorreiterrolle bei der Aufklärung des Völkermordes an den Êzîd:innen. Das Oberlandesgericht Frankfurt Verurteilte 2021 ein Mitglied des Islamischen Staates zu einer lebenslangen Haftstrafe für seine Beteiligung an den Verbrechen gegen Êzîd:innen. Es war das erste Urteil in dieser Sache weltweit.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Entscheidung des Deutschen Bundestages ein weiterer bedeutender Schritt hin zur Aufklärung und Aufarbeitung des Genozids sein wird. Zur Aufarbeitung gehört jedoch auch, dass die arabischen und kurdisch-muslimischen Gesellschaften sich und ihre Rolle bei den Verbrechen an der êzîdischen Bevölkerung sowie die unternommenen Maßnahmen zum Schutz der êzîdischen Glaubensgemeinschaft kritisch hinterfragen.

Die Kurdische Gemeinde Deutschland begrüßt jede Initiative, die dazu beiträgt, dass sich Genozide nicht wiederholen und Vertrauen geschaffen wird.