75 Jahre Grundgesetz – Wir feiern mit!

Heute vor 75 Jahren trat das Grundgesetz, erarbeitet durch den Parlamentarische Rat, ein durch die Landesparlamente in Westdeutschland gewähltes Gremium, in der Bundesrepublik in Kraft. Das Grundgesetz, im Ursprung als Provisorium gedacht, um der Teilung Deutschlands Rechnung zu tragen, war nach dem Ende der nationalsozialistischen Terrorherrschaft über Europa nötig geworden und reflektierte die durch das Dritte Reich begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

So dienen die Artikel 1 bis 19 als Grundrechte, die unveräußerliche und unabänderliche Rechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat garantieren und den Staat gegenüber seiner Bürger zur Wahrung seiner Freiheits- und Gleichheitsrechte verpflichtet.

Seit 75 Jahren dient das Grundgesetz als Grundlage des Zusammenlebens unserer Gesellschaft und des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft.

Wir nehmen den heutigen Tag zum Anlass, um die Bedeutung des Grundgesetzes hervorzuheben und für dessen Erhaltung und Stärkung einzutreten. Wir laden alle Menschen in Deutschland ein, sich aktiv an den gegenwärtigen Diskussionen über Demokratie und Grundrechte zu beteiligen. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass die Prinzipien, die unser Land stark gemacht haben, auch in Zukunft gewahrt bleiben.

Feiern wir gemeinsam 75 Jahre Grundgesetz – ein Jubiläum, das uns daran erinnert, wie wertvoll unsere Freiheit und unser Recht auf Mitbestimmung sind. Engagieren Sie sich mit uns für eine lebendige Demokratie!

Außerdem feiert die Kurdische Gemeinde Deutschland in diesem Jahr ihr 30-jähriges Bestehen. Mit „Heimat. Freiheit. Zukunft“ gestalten wir in Anlehnung an das Grundgesetz unser Zuhause mit.