Türkisches Parlament verabschiedet “PKK-Gesetz”: Rechte für Kurden dürfen nicht an Bedingungen geknüpft werden

Das türkische Parlament hat kürzlich das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts” mit großer Mehrheit verabschiedet.

Für uns als Kurdische Gemeinde Deutschland kommt diese Entwicklung nicht überraschend. Aus kurdischer Perspektive bleibt das Gesetz jedoch meilenweit von einer politischen Lösung der kurdischen Frage entfernt.

Es regelt vor allem die Entwaffnung und die Folgen der Auflösung der PKK sowie strafrechtliche und bedingte Regelungen für Personen, die ihre Waffen niederlegen. Eine substanzielle politische oder rechtliche Lösung der kurdischen Frage enthält es indes nicht. Die kurdische Frage wird damit auf ein Terrorismusproblem reduziert. Eine Anerkennung der Kurdinnen und Kurden als eigenständiges Volk sowie Aussagen zu ihren nationalen, demokratischen oder kollektiven Rechten fehlen vollständig.

Auch demokratische Reformen bleiben aus. Weder Meinungs- und Organisationsfreiheit noch kulturelle und politische Rechte der Kurdinnen und Kurden sind vorgesehen, ebenso wenig eine bedingungslose Freilassung politischer Gefangener.

Die Kurdische Gemeinde Deutschland unterstützt ausdrücklich die Niederlegung der Waffen durch die PKK und setzt sich für einen zivilen, politischen und demokratischen Weg ein. Sie lehnt jedoch ab, dass die Anerkennung kurdischer Rechte von der Entwaffnung abhängig gemacht wird.

Entwaffnung allein ist keine Lösung der kurdischen Frage. Ohne Anerkennung der Kurdinnen und Kurden als Volk sowie ihrer nationalen, demokratischen, kulturellen und politischen Rechte kann es nach Auffassung der KGD keinen wirklichen Friedens- und Lösungsprozess in der Türkei geben.