Internationale Konferenz “Gelingensbedingungen Nationaler Aktionspläne gegen Rassismus”

Am 28. Mai 2024 nahm unser Bundesvorsitzender, Ali Ertan Toprak, an der Internationalen Konferenz mit dem Titel “Gelingensbedingungen Nationaler Aktionspläne gegen Rassismus” teil:

“Am 28. Mai 2024 richtete Staatsministerin Reem Alabali-Radovan gemeinsam mit der Antirassismuskoordinatorin der Europäischen Union, Michaela Moua, eine internationale Konferenz in Berlin aus. Es ging um die Gelingensbedingungen Nationaler Aktionspläne gegen Rassismus aus einer europäisch-vergleichenden Perspektive. Staatsministerin Alalbali-Radovan sagte dazu: „Rassismus endet nicht an Deutschlands Grenze. Wir müssen in der Europäischen Union den Kampf gegen Rassismus über Grenzen hinweg denken und den europäischen Schulterschluss suchen. Rassismus geht uns alle an. Die Antworten auf die Krisen unserer Zeit sind: mehr Zusammenhalt, mehr Antirassismus, mehr Europa – nicht Ressentiment oder nationale Abschottung.

Gemeinsam mit Expert*innen aus der gesamten EU, aus Wissenschaft und Praxis, aus der Zivilgesellschaft und insbesondere den von Rassismus betroffenen Communities wurden unterschiedliche Aspekte einer erfolgreichen Antirassismusarbeit beleuchtet. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Konferenz in die Weiterentwicklung des deutschen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen.

Wichtiger Bezugspunkt ist auch der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025. Dort sind viele Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Aktionspläne hinterlegt, damit Rassismus in der gesamten EU wirksam bekämpft wird.

Ein Schwerpunkt der Konferenz war, dass alle Dimensionen von Rassismus in den Blick und Eingang in die Aktionspläne finden müssen. Dazu erklärte Staatsministerin Reem Alabali-Radovan: „Jede rassistische Straftat muss konsequent verfolgt werden. Ebenso müssen wir bei der Prävention besser werden und an die Strukturen ran, die ganze Bevölkerungsgruppen benachteiligen – sei es bei der Job- oder Wohnungssuche oder im Kontakt mit Behörden. Die Bundesregierung wird den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus weiterentwickeln, als Rahmen für unseren Kampf gegen Rassismus, in dem wir alle Vorhaben und Maßnahmen gemeinsam strategisch aufeinander abstimmen.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war die Beratung, welche Daten und Kriterien eine nachhaltige Antidiskriminierungsarbeit braucht. Einigkeit bestand darin, dass Nationale Aktionspläne gegen Rassismus auch strukturellen und institutionellen Rassismus adressieren müssen. Dabei geht es um institutionelle Abläufe, Verfahrensweisen und das Hinterfragen von Routinen, die oft ungewollt oder unbewusst zu rassistischem Handeln führen können. Auch das gehört zum Kampf gegen Rassismus dazu.” (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/internationale-konferenz-zu-den-gelingensbedingungen-nationaler-aktionsplaene-gegen-rassismus-2289256)