PRESSEERKLÄRUNG: 165/1201-2018
Der Henker der Mullahs auf der Flucht vor der Gerechtigkeit
Der für den Hinrichtungstod von vielen Iranern -darunter zahlreiche Minderjährige- und der Anordnung von Folter persönlich verantwortliche iranische Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, ehemaliger Oberster Richter der Islamischen Republik Iran und dem engsten Kreis von Regimechef Khamenei zugehörig, hat am Donnerstagmittag die Bundesrepublik Deutschland aus Angst vor Strafverfolgung verlassen. Es hatte dazu mehrere Strafanzeigen gegen den schiitischen Geistlichen und Scharia-Richter gegeben.
Trotz Strafanzeigen gegen das Völkerstrafrecht von mehreren Einzelpersonen und Organisationen hat die deutsche Justiz nicht unseren Erwartungen entsprechend reagiert, den Verbrecher nicht festgenommen und in ein rechtsstaatliches Verfahren überführt. Stattdessen scheint es, als hätte die deutsche Justiz keine Eile gehabt, einen Haftbefehl auszusprechen, obwohl zumindest ein Anfangsverdacht bestanden habe müsste, wenn man sich die Mühe gemacht hätte, nach Ayatollah Shahroudi zu recherchieren.
Die Kurdische Gemeinde Deutschland, die ebenfalls eine Strafanzeige gestellt hatte, verlangt Aufklärung darüber:
a) Warum die deutsche Justiz nicht in der Lage war, einen Haftbefehl auszusprechen bzw. die Ausreise zu verhindern.
b) Wie kann es sein, dass ein Verbrecher an der Menschlichkeit, der gegen alle unsere Werte von Freiheit, Frieden und Menschlichkeit steht, in die Bundesrepublik ein- und ausreisen kann?
c) Welche Bundes- und Landesbehörden waren über diesen Besuch informiert und wie haben sie sich positioniert?
d) Hat Prof. Dr. Dr. hc. Madjid Samii, der das International Neuroscience Institute betreibt, Ayatollah Shahroudi zu einer Behandlung nach Deutschland eingeladen?
e) Wie kam es überhaupt zu dem Kontakt, der zur Einreise und Behandlung des “Henkers der Mullahs” geführt hat?
Die Behauptung von Prof. Samii, den ausgewiesenen Iran-Kenner, der Sigmar Gabriel 2015 bei dessen Staatsbesuch in den Iran begleitet hat, er habe nichts über Ayatollah Shahroudis Rolle und Vergangenheit gewusst, ist nicht glaubwürdig.
Es darf vermutet werden, dass das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium, entsprechende Landesbehörden wie Landeskriminalamt und Prof. Samii von der Brisanz der Person des Ayatollah Shahroudi in Kenntnis waren. Es darf ferner vermutet werden, dass seine Behandlung diskret eingefädelt wurde, um die jungen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und dem Iran mit diesem freundschaftlichen Akt zu forcieren.
Die Kurdische Gemeinde Deutschland wird in Zusammenarbeit mit Organisationen wie der Gesellschaft für bedrohte Völker oder Amnesty International das Problem weiterhin verfolgen und bittet die Opfer und Angehörigen der von den Unrechtsurteilen des Ayatollah Shahroudi betroffenen sich bei uns oder bei der Gesellschaft für bedrohte Völker zu melden.
Mit der Flucht, des iranischen Mordrichters, Ayatollah Shahroudi aus Deutschland, konstatieren wir zum einen ein rechtsstaatlich zweifelhaftes Verhalten bis hin zu höchsten Ebenen der Politik. Zugleich stellen wir fest, dass der öffentliche Druck der unbeugsamen Strafantragsteller erfolgreich war. Zwar ist es nicht gelungen, den mutmaßlichen Verbrecher gegen die Menschlichkeit in ein rechtsstaatliches Verfahren auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland zu bringen, aber zumindest wurde damit deutlich, dass Deutschland kein sicherer Drittstaat für Verbrecher gegen die Menschlichkeit und das Völkerrecht ist.
Die Kurdische Gemeinde Deutschland hat in den letzten Tagen mit ihren Partnern und Freunden viel geleistet damit Deutschland nicht zu einem Rückzugsgebiet für Verbrecher gegen das Völkerstrafrecht wird.