Pressemitteilung: 271/0406-2020
Hozan Canê: seit 2 Jahren zu Unrecht in türkischer Haft
Die deutsch-kurdische Sängerin Hozan Canê wurde im Juni 2018 wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu 6 Jahren Haft verurteilt. Nun hat das Kassationsgericht der Türkei das Urteil verworfen und festgestellt, dass Canê nicht wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation angeklagt werden darf. Termin für eine Neuaufnahme des Prozesses ist voraussichtlich der 6. August 2020. Hozan Canê war festgenommen worden, nachdem sie bei einer Wahlveranstaltung der pro-kurdischen Partei HDP aufgetreten war und befindet sich seitdem in Haft.
Die Kurdische Gemeinde Deutschland begrüßt diese Entscheidung und fordert die unverzügliche Freilassung von Hozan Canê und aller in der Türkei inhaftierten deutschen Staatsbürger. Wir appellieren erneut an die Bundesregierung, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine schnellstmögliche Heimkehr von in der Türkei festgehaltenen deutschen Staatsbürger*innen wie beispielsweise die aus Köln stammenden Gonül Örs, Bekir Topgider und Turgut Öker sowie des Gießeners Patrick Kraicker zu ermöglichen.