Die Kurdische Gemeinde Deutschland (KGD) steht als überparteiliche und überkonfessionelle Nichtregierungsorganisation für eine friedliche, gerechte und demokratische Lösung der kurdischen Frage.

Sie ist eine starke Stimme der Kurdinnen und Kurden in Deutschland, die hier eine neue Heimat gefunden haben.

Die KGD ist Teil des globalen Dachverbandes Diakurd – der die Stimme von über zehn Millionen Kurdinnen und Kurden ist, die aus vielfältigen Gründen zum Teil seit Jahrzehnten in der Diaspora leben.

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu universellen Menschenrechten, zur Gleichberechtigung aller Geschlechter, zum Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sowie zur unbedingten Ablehnung jeder Form politischer, religiöser oder ethnisch motivierter Gewalt.

In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Völkerrechts, insbesondere des 1. Artikels der UN-Charta, im Geiste weiterer internationaler Pakte zu bürgerlichen und politischen Rechten sowie des darin verankerten Rechts auf Selbstbestimmung der Völker, bekennt sich die Kurdische Gemeinde Deutschland (KGD) zu folgendem Manifest:

Manifest für Freiheit, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung

Der Weg in eine demokratische Zukunft des Nahen Ostens führt über Kurdistan

Historisch manifestiert stellen wir fest, dass die historische Teilung Kurdistans in vier Teile gegen den Willen des kurdischen Volkes erfolgte.

Sie ist eng mit dem Zerfall des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg und dem aufkommenden türkischen, arabischen und persischen Nationalismus des 20. Jahrhunderts verbunden.

Europäische Groß- und Kolonialmächte tragen eine erhebliche Verantwortung für die Neuordnung des Nahen Ostens und die Teilung Kurdistans.

Präambel

In Anerkennung des Völkerrechts, das gemäß Artikel 1 des UN-Sozialpakts und des UN-Zivilpakts (ICCPR) für alle Völker dieser Welt gilt, die frei über ihren politischen Status und in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gestalten sollen,

geleitet von der festen Überzeugung, dass das kurdische Volk ein Recht auf Selbstbestimmung hat,

gestärkt durch die Erkenntnis, dass nur die Achtung der Menschenrechte, die Gleichheit zwischen den Geschlechtern, die Anerkennung der religiösen, ethnischen und kulturellen Vielfalt der Schlüssel für ein friedliches Zusammenleben der Gemeinschaften im Nahen Osten sein können,

im Bewusstsein der Verantwortung, die die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten eröffnen, indem sie Chancen bergen, aber auch große Risiken – für uns Kurden ebenso wie für die gesamte Region,

in Anerkennung der Notwendigkeit, dass nur eine gerechte Lösung der Kurdenfrage zur Befriedung der Region beitragen kann,

bekräftigen wir unseren Wunsch an die internationale Gemeinschaft, die Völker des Iran, des Irak, Syriens und der Türkei, die kurdischen Parteien und Bewegungen, die historischen Fehler nicht zu wiederholen, nicht in Nationalismus, Zentralstaatlichkeit, religiösen und politischen Extremismus zu verfallen und eine friedliche und gerechte Lösung in Eintracht anzustreben.

I. Allgemeine Grundforderungen
1. Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des kurdischen Volkes in allen vier Teilen Kurdistans (Türkei, Iran, Irak, Syrien) – in Form demokratischer Selbstverwaltung, Autonomie oder Unabhängigkeit.
2. Recht auf kulturelle und sprachliche Entfaltung in allen Lebensbereichen, einschließlich des Rechts, Kurdisch als Amtssprache zu verwenden.
3. Demokratie und Säkularismus als unverhandelbare Grundpfeiler eines zukünftigen Ordnungsrahmens in allen Teilen Kurdistans.

II. Forderungen an die internationale Gemeinschaft
1. Politische und wirtschaftliche Unterstützung der demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen in Rojava/Nord- und Ostsyrien als Modell für Frieden und gleichberechtigte Diversität im Nahen Osten.
2. Schutz kurdischer Gebiete vor islamistischen Angriffen, insbesondere durch die Einrichtung einer UN-überwachten Schutzzone in Nord- und Ostsyrien.
3. Einsetzung einer internationalen Kommission, die Menschenrechtsverletzungen an Kurden in Syrien, der Türkei, dem Iran und dem Irak dokumentiert und verfolgt.
4. Einbindung kurdischer VertreterInnen in alle diplomatischen Friedensprozesse in der Region – „Keine Lösung über die Kurden ohne die Kurden.“

III. Forderungen im Kontext der Türkei – Nordkurdistan (Bakur)
1. Verfassungsrechtliche Anerkennung der Kurden.
2. Legale Repräsentation der kurdischen Interessen in der Türkei durch demokratische Parteien, die nicht verboten oder kriminalisiert werden dürfen.
3. Gleichstellung des Kurdischen als Amtssprache in allen mehrheitlich kurdischsprachigen Regionen.
4. Rückkehr zu einem politischen Friedensprozess mit internationaler Vermittlung.
5. Rehabilitierung politischer Gefangener, die wegen ihres Engagements für kurdische Rechte inhaftiert wurden.
6. Wiedereinsetzung der widerrechtlich abgesetzten kurdischen BürgermeisterInnen und damit die Anerkennung des Wählerwillens.

IV. Forderungen im Kontext des Iran – Ostkurdistan (Rojhilat)
1. Schutz der kurdischen Bevölkerung im Falle eines Umsturzes im Iran – insbesondere vor Vergeltungsaktionen oder anarchischen Zuständen.
2. Einbeziehung der kurdischen Bewegung Ostkurdistans in einen neuen demokratischen Verfassungsprozess.
3. Stärkung der kurdischen Autonomiebestrebungen in Rojhilat, basierend auf föderalen oder dezentralen Strukturen.
4. Maßnahmen zur Wiedergutmachung und offiziellen Anerkennung der kurdischen Opfer der Islamischen Republik Iran, die infolge von Repressionen, bewaffnetem Widerstand oder staatlicher Gewaltanwendung gegen die Regierung getötet, verletzt oder in sonstiger Weise geschädigt wurden.
5. Einrichtung einer unabhängigen Wahrheits- und Untersuchungskommission mit dem Auftrag, die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Auswirkungen der von Ayatollah Khomeini erlassenen Fatwa – als religiös motivierter Aufruf zur Gewalt gegen Kurdinnen und Kurden – im Hinblick auf systematische Verfolgung, Diskriminierung und mögliche völkerrechtliche Vergehen gegenüber der kurdischen Bevölkerung im Iran zu untersuchen und zu dokumentieren.

V. Forderungen im Kontext Syriens – Westkurdistan (Rojava)
1. Anerkennung der Demokratischen Autonomie Nord- und Ostsyriens (Rojava) als legitime Regierungsform.
2. Beendigung der türkischen Besatzung in kurdischen Gebieten in Syrien und Rückzug aller islamistischen Milizen.
3. Internationale Sicherheitsgarantien für die multiethnische Bevölkerung von Rojava – insbesondere Kurden, Araber, Christen, Armenier, Alawiten, Eziden, Drusen und Turkmenen.
4. Schutz und Sicherheit für die vertriebene kurdische Bevölkerung bei ihrer Rückkehr in ihr Siedlungsgebiet.
5. Die Wiederherstellung der Eigentumsverhältnisse auf den Stand vor der ausländischen Invasion und Vertreibung.

VI. Forderungen im Kontext des Irak – Südkurdistan (Bashur)
1. Sicherung und Ausweitung der Autonomierechte der Region Kurdistan-Irak (KRG) in Einklang mit der irakischen Verfassung.
2. Faire Verteilung von Ressourcen und Beendigung der Budgetblockaden gegenüber der KRG durch die Zentralregierung in Bagdad durch Dezentralisierung der Ressourcen mit direktem Zugriff der kurdischen Regionalregierung.
3. Schutz ezidischer und anderer Minderheiten in Sindschar und anderen Gebieten unter kurdischer Selbstverwaltung.
4. Rückgabe der kurdischen Stadt Kirkuk und anderer besetzter Gebiete an das Gouvernement der Autonomen Region Kurdistan.
5. Anerkennung des Unabhängigkeitsreferendums von 2017, bei dem knapp 93 % der Bevölkerung für die Unabhängigkeit gestimmt haben.

VII. Vision für eine gemeinsame Zukunft
Wir Kurden streben keine Vorherrschaft an – wir streben Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung an. Unser Ziel ist eine demokratische, pluralistische und friedliche Ordnung in der Region. Unsere Beweggründe basieren nicht auf Rache oder Exklusion, sondern auf Partizipation, Vielfalt und Dialog.